An der GV wurde über die Spesenentschädigung für TourenleiterInnen diskutiert. Der Vorstand bekam den Auftrag, an der GV 2016 einen Vorschlag für ein neues Reglement zu präsentieren.

Zur Erinnerung hier das heute gültige Reglement:

Die Tourenleiterinnen erhalten eine kleine Spesenentschädigung aus der Sektions­kasse, wenn sie dem Tourenbericht einen ausgefüllten Einzahlungsschein beilegen. Der Betrag wird pauschal am Saisonende ausbezahlt. Es gelten folgende Ansätze:

CHF 20.- für eine Tagestour

CHF 40.- für eine zweitägige Tour

CHF 60.- für mehrtägige Touren und Tourenwochen

CHF 20.- für nicht durchgeführte Touren

Kursmaterial und Spesen gemäss Absprache mit der Tourenchefin.

Bieten qualifizierte Tourenleiterinnen Kurse an, kann von den Teilnehmerinnen für den erhöhten Aufwand ein Beitrag verlangt werden. Der Betrag muss bei der Ausschreibung im Mitteilungsblatt erwähnt werden.

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