Der Vorstand hat die Statuten durchgesehen und schlägt folgende Änderungen vor:

Art. 2, letzter Satz streichen:

- Beschaffung und Unterhalt von technischen Material

Begründung: Dies ist nicht mehr zeitgemäss. Heutzutage haben die meisten Aktiven ihr eigenes Material. Auch kann Material, das auf dem neuestes Stand ist, z.B LVS, in Bergsportgeschäften ausgeliehen werden. Als Sektion ist es schwierig, die Sicherheit von Material kontinuierlich zu überprüfen und wenn nötig neu anzuschaffen.

Artikel 4, Absatz 3:

Dieser muss der neuen Regelung des ZV, (Zahlung des ersten Jahresbeitrags je nach Eintrittszeitpunkt die Hälfte des Beitrags oder kein Beitrag für den Rest des Jahres) angepasst werden.

Artikel 6, Absatz 1:

Die GV ist das oberste Organ der Sektion. Sie tritt ordentlich 1x im Jahr zusammen
(- und zwar im ersten Quartal des Kalenderjahres). Zweiter Teil dieses Satzes streichen.

Begründung: An der GV 2013 wurde angesprochen, dass der Vorstand  eine Umstellung auf 4 Mitteilungsblätter pro Jahr vorschlägt (Einsparung von Kosten und Aufwand).

Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr, d.h. dass die Jahresrechnung inklusive Revision erst im Januar gemacht werden kann. Die Einlandung zur GV mit allen dazugehörigen Unterlagen und Jahresberichte müssen im Mitteilungsblatt 2, das wäre dann für die Zeit vom April – Juni, veröffentlicht werden. Nach diesem Zeitplan kann die GV nicht  vor dem  April stattfinden.

Wird dieser Revision an der GV 2015 zugestimmt, werden die Änderungen auf das Jahr 2016 in Kraft treten.

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